02.12.21

Weihnachtsgottesdienst streamen

Weihnachten in der vierten Corona-Welle und online im digitalen Zeitalter? Keine volle Kirche an Heiligabend, kein Krippenspiel, kein „Oh, du Fröhliche“? Wie kann ein Gottesdienst allen Interessierten über Streaming zur Verfügung gestellt werden? Was muss rechtlich und technisch beachten werden? Und kann das traditionelle Krippenspiel trotzdem stattfinden?

 
Lena König

E-Didaktikerin
Medien und Bildung

 

Gottesdienste streamen

Rote Weihnachtskugel an einem Christbaum

Tipps und Tricks beim Streamen eines (Weihnachts-)gottesdienstes

In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Tipps aus dem Online-Seminar „Weihnachtsgottesdienst streamen“ mit Diakon Dän Klein, der als Technikberater der evangelischen Landeskirche in Württemberg bei Fragen zu digital gestützten Angeboten, Ton- und Medientechnik unterstützt. Das Beratungsangebot für Gemeinden & Einrichtungen der Landeskirche Württemberg finden Sie unter Ev. Landeskirche in Württemberg: Gemeindeleben online (elk-wue.de)

 

Rechtliches zu Personen

Dän Klein: „Das Filmen von Gottesdienstbesuchern ist besonders heikel, da diesen ein anonymer Gottesdienstbesuch möglich sein muss. Daher gilt: Jede Person, die gefilmt wird, sollte mindestens informiert sein. Noch besser ist es – und bei Protagonisten Pflicht – die Person nach einer Einwilligung zu fragen. Dazu gibt es eine Muster-Einwilligungserklärung der Landeskirche unter www.service.elk-wue.de/recht/okr-rundschreiben Suchbegriff Streaming.

Jeder/s Stream/Video gilt als eigenständiges Produkt und somit muss auch für jede Aufnahme eine Einwilligung vorliegen. Außerdem muss die Verarbeitung von Bilddaten nach DSG-EKD sichergestellt sein. Private Geräte zum Streaming zu nutzen, ist hier kritisch.“

 

Was wäre Weihnachten ohne Kinder und Krippenspiel?

Dän Klein: „Ob im Livestream oder beim vorab aufgezeichneten Krippenspiel: Bei Kindern müssen alle gesetzlichen Vertreter einwilligen - das können bis zu vier Unterschriften sein. Ab 14 Jahren muss das Kind selbst auch gefragt werden. Noch ein Praxis-Tipp aus der bisherigen Erfahrung: Bei Kindern und Kostümen sollte man darauf achten, dass keine Haut durch Bewegungen zu sehen ist. Hier kann eine Einwilligung schnell zurückgezogen werden. Gerade für Weihnachten empfehle ich frühzeitig Einwilligung von allen Protagonisten und allen gesetzlichen Vertretern einzuholen!“

 

Was muss beim Einsatz von Musik und der Einblendung von Liedern beachtet werden?

Dän Klein: „Das Einblenden von Liedtexten aus dem Evangelischen Gesangbuch ist möglich. Wichtig ist, dass man trotzdem die Autoren benennt. Man kann auch den Verlag oder die Liednummer im Evangelischen Gesangbuch erwähnen. Bei vielen Weihnachtsliedern ist der Autor schon vor über 70 Jahre verstorben, sodass diese gemeinfrei sind und verwendet werden dürfen - z.B. bei „Ich steh an deiner Krippe hier“.

Für alle Lieder, die weder im Evangelischen Gesangbuch noch gemeinfrei sind, müssen die Liedlizenzen eingeholt werden: Hierfür CCLI (für modernes Liedgut) und Songselect nutzen und das Reporting nicht vergessen. Im Gegensatz zum Einblenden von Liedtexten, gilt das Einblenden von Notensätzen als "Bildwerk" und muss mit dem jeweiligen Verlag/ der Verwertungsgesellschaft abgeklärt werden. Das Aufführen von Weihnachtsliedern (vom Chor, einem Ensemble etc.) – auch modernsten Stücken – ist durch den Pauschalvertrag mit der GEMA abgedeckt. Das Einspielen von Weihnachtsliedern oder Weihnachts-Musik hingegen, ob vom gekauften Songträger, von Spotify oder Ähnlichem, ist nicht abgedeckt.“

 

Welche technischen Anforderungen müssen beachtet werden?

Dän Klein: „Ich empfehle einen YouTube-Kanal zur Verbreitung. Denn YouTube bietet die besten Verbreitungsmöglichkeiten und ist rechtlich am sichersten.

Von der technischen Ausstattung her berate ich Gemeinden gern individuell – je nachdem, was schon vorhanden ist. An der Stelle betone ich nochmals: private Smartphones und Kameras sind sehr kritisch – hier können Daten abfließen, über die man am Ende keine Kontrolle hat. Man sollte sich bei der technischen Umsetzung des Streamings auch klarmachen, dass die meisten den Gottesdienst nicht über das Smartphone, sondern sogar am Fernseh-Bildschirm daheim vom Sofa aus angucken. Dementsprechend sollte auf jeden Fall HD-Qualität (Auflösung 1080p/50) angestrebt werden. Ein Qualitätsstandard ist ein Stream mit 5 Mbit/s – hier entstehen bei 60 Minuten ca. 2,25 GByte an Daten. Mehr als 8 Mbit/s machen bei einem Stream in HD-Qualität keinen Sinn.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung unter technikberatungdontospamme@gowaway.missionarische-dienste.de

 

Weiterführende Informationen zum Gottesdienststreaming

Weitere Grundlagen zum Thema finden Sie im Modul „Gottesdienst-Streaming“ des Online-Selbstlernkurses Medienrecht. Sie können sich für alle Module oder einzelne Module zum Preis von 25 EUR anmelden:

Alle Informationen hier. 

Das könnte Sie auch interessieren: