Medienrecht – alles rechtens?
Schnell ein Bild herunterladen, einen Text drunter setzen und auf Social Media veröffentlichen oder in den Flyer einfügen. Das Internet macht es uns leicht direkt auf professionelle Inhalte zuzugreifen. Bei der Verwendung fremder Inhalte begehen wir jedoch eine Straftat.
@canva
Medienrecht
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, das gilt auch im Medienrecht. Durch die Menge an verfügbaren Fotos und Videos im Internet und den Sozialen Medien scheint es besonders einfach unseren eigenen Öffentlichkeitsauftritt professionell wirken zu lassen. Bilder, Videos, Lieder und sogar Kommentare sind jedoch urheberrechtlich geschützt und bedürfen einer Veröffentlichungserlaubnis. Auch für die Verwendung eigener Aufnahmen, in denen andere Personen auftreten, ist die Zustimmung der Betroffenen notwendig. Nicht nur für die Veröffentlichung, auch für die Anfertigung bedarf es bereits der Zustimmung der abgebildeten Personen. Bildrecht, Urheberrecht, Musikrechte und Datenschutzgrundverordnung, je nach Art und Inhalt des Veröffentlichungsmateriales gibt es unterschiedliches zu beachten. Dieser Artikel stellt die wichtigsten Grundlagen des Medienrechts zusammen und schützt Sie vor dem Begehen von Rechtsverletzungen in der Gemeinde- und Jugendarbeit.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt das sogenannte „geistige Eigentum“ anderer. Hierunter fallen rein juristisch alle „geistigen Werke, die sinnlich erfahrbar“ sind. Also Musik, Videos, Audiodateien, Filme, Zitate (mündliche Aussagen) und andere Darstellungsstücke. Einzig die Urheber:innen, als Schöpfer:innen, solcher Werke, dürfen bestimmen, wo das Werk veröffentlicht wird und wer dieses verwenden darf. Neben diesen Nutzungsrechten besitzt der/die Urheber:in auch die alleinigen Vervielfältigungsrechte. Er oder sie bestimmt, ob ein Werk vorgeführt, vervielfältigt oder sogar über Bild und Videomaterial der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, entsprechend hat der / die Schöpfer:in das alleinige Recht von ihrem Eigentum finanziell zu profitieren. Wenn Sie eine Rechtsverletzungen begehen, kann neben dem Löschen der Veröffentlichungen deshalb auch ein materieller Schadensersatz gefordert werden. Um eine Urheberrechtsverletzung zu verhindern, braucht es vor der Veröffentlichung von Bildern, Videos, Musikstücken oder anderen Aufnahmen eine entsprechende Nutzungslizenz. Je nach Werk und Bedarf kann das aber teuer werden, deshalb lohnt es sich auf Websites zurückzugreifen, auf denen Künstler:innen ihre Bilder oder Musikstücke kostenfrei anbieten.
Lizenzfreie Bilder finden sich unteranderem auf:
Für gemafreie Musikstücke eignen sich
Achtung, auch bei Filmvorführungen gelten Urheberrechte, Filme inklusiver Vorführlizenz finden Sie auf der Website des Ökumenischen Medienladens.
In einigen Fällen gelten jedoch auch für das Urheberrecht Schranken. Die bloße Idee ist kein Werk und somit auch nicht Teil des Urheberrechts. Bei der Gemeindearbeit dürfen Sie sich also stark von anderen Werken inspirieren lassen, auch die Bearbeitung urheberrechtlich-geschützter Werke ist zulässig und rechtlich abgesichert. Ferner dürfen Sie 70 Jahre nach dem Tod der Urheber:innen alle Werke bedenkenlos nutzen.
Bildrechte
Wir alle haben das Recht am eigenen Bild und Wort. Vor der Anfertigung von Fotos, Videos oder Audioaufnahmen von anderen Personen, auf denen wir zu sehen oder hören sind, bedarf es unserer Einverständnis. Unabhängig davon, ob Sie Bilder digital oder analog verbreiten, muss bekannt sein wo diese veröffentlicht werden und warum. Sind Kinder auf den Materialien abgebildet oder zu hören, ist die Zustimmung der Eltern notwendig, Jugendliche ab 14 Jahren müssen der Veröffentlichung zusätzlich zustimmen.
Auch für die Bildrechte gelten einige Ausnahmen. Fotos von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen – wie Pfarrer:innen oder Prominente- können Sie auch ohne explizite Erlaubnis veröffentlichen. Gleiches gilt auch für Aufnahmen von Massenveranstaltungen.
Musikrechte
Für die öffentliche Aufführung und Verwendung von Musikstücken verlangt das Urheberrecht eine entsprechende Nutzungslizenz. Hierfür werden Gebühren an die zuständige Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) überwiesen. Die Nutzungsrechte für kirchliche Veranstaltungen regelt ein allgemeiner Vertrag zwischen der EKD und der GEMA. Nach Vertrag müssen Sie die Musiknutzungen bei Gemeindeabenden und Konzerten vorab an das Kirchenamt der EKD melden, erst dann fallen Veranstaltungen in den geregelten gebührenfreien Bereich. Lieder aus dem Gesangbuch oder den Erweiterungsbänden dürfen lizenzfrei verwendet werden. Musikstücke, die Sie in Gottesdiensten verwenden müssen Sie demnach nicht anmelden. Achtung, Spenden- und Sammelaktionen fallen nicht in den Pauschalvertrag der EKD. Nutzungslizenzen für die musikalische Darbietung bei entsprechenden Veranstaltungen müssen extra bei der GEMA erworben werden.
Ähnliche Ausnahmeverträge gelten auch für Schulen. Musikstücke und audiovisuelle Medien dürfen Sie für nahezu alle Arten von Schulveranstaltungen gebührenfrei verwenden.
Datenschutzgrundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht den Schutz „personenbezogener Daten“ vor. Informationen, die eine Person identifizierbar machen dürfen Sie nur nach Einverständnis des Betroffenen veröffentlichen, darunter zählen:
- Vor- und Nachnahme
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Bankdaten
- Adressen (auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern)
Bei Nichtbeachtung der DSGVO gelten hohe Strafen. Weitere Informationen über die Datenschutzgrundverordnung finden Sie in unserem dazu passenden Überblicks-Artikel.
Fazit
Rechtsverletzungen geschehen in der Medienwelt meist ziemlich schnell. Um juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen, eignet sich das Anlegen einer Checkliste, die Inhalte vor der Veröffentlichungen auf möglich Probleme untersucht.
Checkliste – alles rechtskonform?
- Liegt das Einverständnis aller Personen vor, die im Bild-, Audio- oder Videomaterial zusehen oder zuhören sind?
- Wenn nicht die eignen Bilder verwendet werden: besitze ich die Veröffentlichungsrechte?
- Sind die verwendeten Bilder lizenzfrei?
- Benötige ich eine Lizenz für die Musiknutzung?
- Bei der Verwendung fremder Inhalte: ist der / die Urheber:in gekennzeichnet?
- Sind vertrauliche Informationen enthalten? Darf ich diese veröffentlichen?
Weitere Tipps: Online-Selbstlernkurs für Medienrecht
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