Freies Internet anbieten mit Freifunk
Offenes WLAN für alle. Das klingt gut, beschert in der Praxis aber eventuell Probleme. Eine Lösung bietet Freifunk.
Die Initiative Freifunk setzt sich für ein freies und unabhängiges Internet ein [Foto © luckinout | fotolia.com]
Offenes Internet und die Störerhaftung
In der Zwischenzeit hat die Bundesregierung die Störerhaftung mit einer Änderung des Telemediengesetzes abgeschafft. Damit sollen Betreiber von offenen WLANs künftig vor etwaigen Abmahnungen geschützt sein. Derzeit wird noch darüber entschieden, ob Strafen aus der Zeit vor Abschaffung der Störerhaftung bezahlt werden müssen (Stand März 2018).
Wozu überhaupt freies WLAN?
Trotz des Slogans “Internet für alle” ist die digitale Teilhabe für viele nicht gegeben – ärmere, weniger technisch versierte und ältere Menschen nehmen wenig oder gar nicht am sogenannten Informationszeitalter teil. In dünn besiedelten und strukturschwachen Gebieten werden keine (bezahlbaren) Breitbandanschlüsse angeboten. Und mobiles Datenvolumen kostet und das je nach Umstand und Lebenslage nicht gerade wenig.
Ein aktuelles Beispiel sind Flüchtlingsunterkünfte, in denen nur selten ein freies WLAN angeboten wird. Das Smartphone mit Internetverbindung ist für die Flüchtlinge aber essenziell, um sich zu informieren, mit der Familie Kontakt zu halten, über entsprechende Apps unser Sprache und Kultur zu erlernen – oder sich in der Zeit des Wartens beschäftigen zu können.
Digitale Teilhabe mit Freifunk
Um freies und unabhängiges Internet aufbauen zu können, hat die Initiative Freifunk ein System entwickelt: mit dem simplen Trick, dass der Datenverkehr über beispielsweise die Niederlande umgeleitet wird und damit die Störerhaftung umgangen wird. Denn aus Sicht von Freifunk ist immer verantwortlich „wer die unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt.“
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Freifunk in Ihrer Einrichtung, Gemeinde oder Ihrem Zuhause einrichten können, besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung.