4 Kommentare zu “Facebook in die Website einbinden: Das müssen Sie beachten

  1. Avatar Esther W. sagt:

    Hallo,

    ist in diesem Beitrag bzw. in der „Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook Social Plugins“ bereits die neue Datschenschutzgrundverordnung berücksichtigt, die ab Mai 2018 umgesetzt werden muss? (https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/die-eu-datenschutzgrundverordnung/)

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung,

    mit freundlichem Gruß

  2. Avatar Hannes sagt:

    Vielen Dank für diesen Artikel, hat mir alle meine Fragen beantwortet :)

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