8 Kommentare zu “Facebook-Gruppe erstellen und betreuen

  1. Avatar Jürgen Wirth sagt:

    Hallo Miriam, ich bin in Facebook Gruppenadministrator. Mich interessiert die Frage ob und wie ich einstellen kann, dass nur Gruppenmitglieder Beiträge erstellen und Kommentare einfügen können. Kannst Du mir helfen?

    • Hallo Jürgen,

      dann müsstest du die Gruppe privat machen. Bei einer öffentlichen Gruppe kann jeder alle Beiträge sehen und auch kommentieren, ohne zur Gruppe zu gehören.

      Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
      Liebe Grüße
      Miriam

  2. Avatar Klaus sagt:

    Was muss ich rechtlich bei einer Gruppe beachten?

    Gruß Klaus

    • Hallo Klaus,
      wie immer sollten Bild-, Ton- und Textrechte auch hier beachtet werden. Auch wenn es eine private Gruppe ist, entbindet das nicht vom Urheberrecht.
      Hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
      Liebe Grüße
      Miriam Angerstein

  3. Avatar Lilli sagt:

    Wir Admins einer privaten Gruppe streiten gerade, ob eine Produktempfehlung als Antwort auf eine Frage (mit Link zum Produkt/Unternehmen) bereits Werbung ist. Diese ist in den Gruppenregeln nämlich untersagt. Haftet der/die Admin/s wenn man in einer Gruppe zum Thema einer Krankheit Namen von Medikamenten nennt? Vielen Lieben Dank für eine kurze Aufklärung!

    • Hallo Lilli,

      das ist eine wirklich gute Frage. Generell lautet die wichtigste Faustregel: Werbung ist Werbung, wenn es dafür eine Gegenleistung gibt. Das muss immer gekennzeichnet werden.
      In einer privaten Gruppe dürfen die Admins die Regeln vorgeben. Bei Nennung von Medikamenten sollte man hier jedoch meiner Meinung nach sehr vorsichtig sein und immer darauf hinweisen, dass man lieber direkt zu einem Arzt gehen sollte.
      Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsanwälte sind und unsere Aussagen daher nicht als rechtlich bindend angesehen werden können.

  4. Avatar Wiebke sagt:

    Hallo. Ich habe als Mitgründerin gemeinsam mit anderen Frauen im November letzten Jahres ein Netzwerk gegründet. Dafür habe ich unter anderem eine Facebook Gruppe erstellt, in welcher alle Gründerinnen Administrator-Rechte hatten. Nun gab es Ungereimtheiten mit der Hauptgründerin, so dass nach und nach die Gründungsmitglieder das Netzwerk wieder verlassen haben und auch ich bin zum Ende April 2023 ausgestiegen. Jetzt bittet mich die Hauptgründerin des Netzwerkes die Administratorrechte der von mir damals erstellten Facebookgruppe auf sie zu übertragen und die Gruppe zu verlassen. Gibt es da irgendetwas zu beachten, wenn ich als Erstellerin der Facebook Gruppe die Gruppe verlasse? Ich habe die Gruppe ja damals aus meinem Facebook Account heraus angelegt. Kann es für mich rechtliche Probleme geben, wenn in dieser Gruppe plötzlich nicht konforme Dinge gepostet werden auch wenn ich gar kein Mitglied der Gruppe mehr bin? Werde ich dann trotzdem als „ursprüngliche Erstellerin“ der Gruppe zur Rechenschaft gezogen? Ich habe da ein komisches Gefühl eine von mir erstellte Gruppe zu verlassen. Vielen Dank für eine fachmännische Rückmeldung :-)

    • Hallo Wiebke, danke für deine Anfrage. Schade, dass ihr euch uneins geworden seid. Soweit ich weiß, sind nur die Administratoren einer Gruppe auch für den Inhalt verantwortlich. Den Gründer:innen kann man nur die Adminrechte entziehen, wenn sie selbst die Gruppe verlassen. Hier das Vorgehen in der Facebook-Hilfe: https://www.facebook.com/help/1718782575010160

      Sobald du aus der Gruppe gehst und damit deine Adminrechte aufgibst, bist du meines Wissens nach auch nicht mehr verantwortlich. Ich würde diesen Schritt jedoch in der Gruppe auch transparent machen, damit es keine weiteren Unstimmigkeiten gibt und die anderen Gruppenmitglieder Bescheid wissen. Hoffe, das konnte dir helfen.
      Bitte beachte, dass wir leider keine Anwälte sind und unsere Aussagen daher nicht rechtlich bindend sind.

      Liebe Grüße
      Miriam

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert mit *

Bitte nehmen Sie Kenntnis von unseren Datenschutzhinweisen.