12.09.21

So geben Sie bei Bildern die Quelle korrekt an

Fremde Bilder zu verwenden, macht manches einfacher. Nicht vergessen sollten Sie dabei die Quellenangabe, doch wann muss diese angegeben werden und vor allem wie?

 
Lena König

E-Didaktikerin
Medien und Bildung

 

Warum die Bildquelle?

Bilderquellen richtig angeben

Bilderquellen richtig angeben

Eine Website wirkt gleich viel ansprechender, wenn sie schön gestaltet ist. Ein beliebtes Mittel, um eine Seite optisch aufzuwerten, sind Bilder. Dabei sollte man aber auf keinen Fall die Angabe der Bildquelle vergessen! Die Bildquelle gibt an, wer der Urheber, also beispielsweise der Fotograf des Bildes ist. Wenn Sie selbst die Bilder für Ihre Website selbst aufgenommen haben, können Sie das über Ihren Namen entsprechend angeben. Wenn Sie die Fotos nicht selbst aufgenommen haben, müssen Sie vor der Veröffentlichung des Bildes den Urheber um das Einverständnis der Verwendung bitten und nach den Bedingungen bzw. die Lizenzbestimmungen bei Bilddatenbanken beachten.

 

Was muss in die Bildquelle?

Wie genau Sie die Quelle angeben müssen, lässt sich nicht allgemein sagen. Das hängt von den Konditionen ab, unter denen Sie ein Bild abrufen. Seien Sie hier sehr sorgfältig, denn bei falschen, oder fehlenden Urheberrechtsnennungen oder bei der Nutzung des Bildes über die Lizenz hinaus, zum Beispiel, wenn Sie ein Bild für ein Plakat verwenden, obwohl es ausschließlich für die Verwendung im Internet freigegeben ist, können teure Abmahnungen drohen.

 

Quellenangabe bei Bildern aus Bilddatenbanken

Wenn Sie Ihre Bilder aus Bilddatenbanken beziehen, finden Sie die genauen Bestimmungen zur Quellenangabe meistens direkt am Bild oder auch auf einer gesonderten Seite („Lizenzbedingungen“). Diese gilt es in jedem Einzelfall genau zu beachten! Der Urheber und die Datenbank müssen so gut wie immer namentlich genannt werden – wie im Beispiel unseres Teaserbildes „©Canva“ Achten Sie aber genau darauf, ob Sie in den Lizenzbedingungen zu weiteren Angaben verpflichtet sind, wie beispielsweise einen Link auf das Werk, den Urheber oder die Bilddatenbank zu setzten. Oftmals gibt es auch noch gesonderte Bestimmungen für die Verwendung in sozialen Netzwerken. Auch hier sollten Sie sich im Vorfeld bei dem Bilddatendank-Anbieter informieren.

 

Quellenangabe bei Bildern, die unter einer Creativ Commons-Lizenz (CC) stehen

Auch bei den Bildern mit einer CC-Lizenz sind Sie zu Angaben verpflichtet! Informieren Sie sich immer über die jeweiligen Konditionen.

Falls Sie auf der jeweiligen Website keine eindeutigen Angaben finden, raten wir davon ab, die Bilder zu verwenden.

Sie haben von einem Fotografen oder einer Seite ein Bild mit einer „cc“-Lizenz ausgewählt.  Bei der Verwendung von Bildern unter der CC-Lizenz sind folgende Angaben Pflicht:

     

  • Namensnennung des Autors, wie beispielsweise „Max Mustermann“
  •  

  • Link zur Quelle des Bildes
  •  

  • Nennung der CC-Lizenz sowie Link zur entsprechenden Lizenzurkunde
  •  

  • Bearbeitungshinweise
  •  

  • Titel des Werks „“
  •  

Zwei Beispiele für die Quellenangabe:

     

  1. Bildquelle [mit Verlinkung zum Bild]: „Bildtitel“ von Max Mustermann. Lizenz: CC BY-SA 2.0
  2.  

Faustregel: Auch „lizenzfreie“ Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Man sollte immer genau prüfen, unter welchen Bedingungen jedes einzelne Bild verwendet werden darf!

 

Wohin mit der Bildquelle?

Am einfachsten ist es, wenn Sie (wie wir beim Medienkompass) die Quellenangabe in die Bildunterschrift setzen. Manchmal stört eine Bildunterschrift allerdings den optischen Eindruck. Dann können Sie die Bildquelle(n) auch gesondert am Ende des Beitrags oder im Impressum angeben. Dabei muss jedoch immer klar erkennbar sein, welches Bild zu welcher Quelle gehört.

 

Praxis-Tipps

Die Regeln für die Bildquellenangabe können Sie jederzeit auch auf andere Medien übertragen – egal ob Texte, Audiodateien oder Videos. Achten Sie aber immer darauf, dass Sie den Urheber nennen und dessen Einverständnis zur Veröffentlichung eingeholt haben.

Aber Achtung: auch eine rechtlich korrekte Quellenangabe kann Sie nicht vor Verstößen gegen das Bildrecht bewahren. Holen Sie sich zusätzlich das Einverständnis der abgebildeten Personen ein, um Abmahnungen zu vermeiden.

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Autorin: Lisa-Marie Grimmer, Lena König

 

Weiterführende Links

 

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