08.09.15
Bilder im Internet: Darauf müssen Sie achten
Nadja Golitschek
ehem. Managerin
Community
Mit wenigen Klicks kann man im Internet die schönsten Bilder zu beinahe jedem Thema finden. Da ist es nur zu verführerisch, sich an dem Material zu bedienen, das einem das Internet so einfach zur Verfügung stellt.
Aber: Rechtens ist das nicht. Die Verwendung von fremdem Bildmaterial kann schnell rechtliche Konsequenzen mit hohen Geldstrafen nach sich ziehen.
Fremde Bilder dürfen nicht ohne Einverständnis verwendet werden
Fotografien sind rechtlich immer durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private Urlaubsfotos oder professionelle Aufnahmen handelt.
Wenn Sie ein Foto nicht selbst erstellt haben, besitzen Sie kein Urheberrecht an dem Bild und dürfen es nicht ohne Einverständnis des Fotografen ins Internet stellen. Das gilt, umkehrt auch für jedes Foto, das Sie selber fotografierten. Niemand darf dieses Bild ohne Ihre Einwilligung veröffentlichen!
Wenn Sie also ein Bild verwenden und ins Internet stellen möchten, das nicht Ihnen gehört, ist das oberste Gebot: Nachfragen und die Einverständnis des Fotografen einholen.
Das Urheberrecht greift übrigens auch bei anderen künstlerischen Werken, wie Texte, Musikstücke oder Videos.
Eigene Bilder ins Internet zu stellen ist rechtlich unbedenklich – oder?!
Wer jetzt denkt, dass man im Umkehrschluss die Bilder, die man selbst aufgenommen hat, bedenkenlos ins Internet stellen kann, der irrt leider. Auch wenn Sie selbst der Urheber eines Bildes sind, gilt es beim Veröffentlichen das Recht am eigenen Bild zu beachten:
Das Recht am eigenen Bild soll verhindern, dass die Aufnahmen ohne ihre Einwilligung verbreitet werden. Jede Person darf frei entscheiden, ob sie auf einem Bild veröffentlicht werden darf, oder nicht.
Beim Recht am eigenen Bild gibt es aber für bestimmte Personenkreise eine Ausnahme:
1. Personen der Zeitgeschichte, wie zum Beispiel Politiker
2. Personen des öffentlichen Geschehens, wie Prominente
3. Personen, die eine öffentliche Rede halten.
Bei allen anderen abgebildeten Personen auf einem Foto gilt vor der Veröffentlichung: unbedingt nachfragen!
Worauf man vor der Veröffentlichung von Bildern noch achten sollte
Damit aber noch nicht genug: Das Fotografieren und Veröffentlichen von geschützten Marken, Innenräumen und privatem Eigentum ist ohne Einwilligung nicht gestattet. Auch hier greift das Urheberrechtsgesetz.
Die goldene Regel, wenn Sie Bilder im Internet veröffentlichen möchten
Wenn Sie Bilder im Internet veröffentlichen möchten, achten Sie auf folgende Dinge:
- Wer ist der Urheber?
- Muss eine Bildquelle genannt werden?
- Ist die abgebildete Person mit der Veröffentlichung einverstanden?
- Sind keine Innenräume oder geschützte Marken zu sehen?
Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich bei jedem Bild, wie die rechtliche Lage ist.
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