Bilder im Internet: Darauf müssen Sie achten
Jeden Tag werden Millionen von Fotos ins Internet gestellt. Aber gerade bei Bildern im Netz muss die Rechtslage beachtet werden. Sonst drohen Abmahnungen.
Kann ich meine Bilder bedenkenlos ins Netz stellen? Darf ich fremde Fotos verwenden? Bei Bildern gibt es viele rechtliche Fragen
Mit wenigen Klicks kann man im Internet die schönsten Bilder zu beinahe jedem Thema finden. Da ist es nur zu verführerisch, sich an dem Material zu bedienen, das einem das Internet so einfach zur Verfügung stellt.
Aber: Rechtens ist das nicht. Die Verwendung von fremdem Bildmaterial kann schnell rechtliche Konsequenzen mit hohen Geldstrafen nach sich ziehen.
Fremde Bilder dürfen nicht ohne Einverständnis verwendet werden
Fotografien sind rechtlich immer durch das Urheberrechtsgesetzes geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung des Urhebers veröffentlicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private Urlaubsfotos oder professionelle Aufnahmen handelt.
Wenn Sie ein Foto nicht selbst erstellt haben, besitzen Sie kein Urheberrecht an dem Bild und dürfen es nicht ohne Einverständnis des Fotografen ins Internet stellen. Das gilt umkehrt auch für jedes Foto, das Sie selber fotografierten. Niemand darf dieses Bild ohne Ihre Einwilligung veröffentlichen!
Wenn Sie also ein Bild verwenden und ins Internet stellen möchten, das nicht Ihnen gehört, ist das oberste Gebot: Nachfragen und die Einverständnis des Fotografen einholen.
Das Urheberrecht greift übrigens auch bei anderen künstlerischen Werken, wie Texte, Musikstücke oder Videos.
Eigene Bilder ins Internet zu stellen ist rechtlich unbedenklich – oder?!
Wer jetzt denkt, dass man im Umkehrschluss die Bilder, die man selbst aufgenommen hat, bedenkenlos ins Internet stellen kann, der irrt leider. Auch wenn Sie selbst der Urheber eines Bildes sind, gilt es beim Veröffentlichen das Recht am eigenen Bild zu beachten:
Das Recht am eigenen Bild soll verhindern, dass die Aufnahmen ohne ihre Einwilligung verbreitet werden. Jede Person darf frei entscheiden, ob sie auf einem Bild veröffentlicht werden darf, oder nicht.
Beim Recht am eigenen Bild gibt es aber für bestimmte Personenkreise eine Ausnahme:
1. Personen der Zeitgeschichte, wie zum Beispiel Politiker
2. Personen des öffentlichen Geschehens, wie Prominente
3. Personen, die eine öffentliche Rede halten.
Bei allen anderen abgebildeten Personen auf einem Foto gilt vor der Veröffentlichung: unbedingt nachfragen!
Worauf man vor der Veröffentlichung von Bildern noch achten sollte
Damit aber noch nicht genug: Das Fotografieren und Veröffentlichen von geschützten Marken, Innenräumen und privatem Eigentum ist ohne Einwilligung nicht gestattet. Auch hier greift das Urheberrechtsgesetz.
Die goldene Regel, wenn Sie Bilder im Internet veröffentlichen möchten
Wenn Sie Bilder im Internet veröffentlichen möchten, achten Sie auf folgende Dinge:
- Wer ist der Urheber?
- Muss eine Bildquelle genannt werden?
- Ist die abgebildete Person mit der Veröffentlichung einverstanden?
- Sind keine Innenräume oder geschützte Marken zu sehen?
Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich bei jedem Bild, wie die rechtliche Lage ist.
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Mein Freund macht als Hobby gerne Fotos von Prominenten auf Galas und lädt die Bilder dann auf seinen Social Media Kanälen hoch. Wenn ich Sie richtig verstehe, müsste er sich vorab die Einwilligung der Abgebildeten einholen? Wie ist das dann mit den ganzen Klatschmagazinen? Am besten, er lässt sich von einem Anwalt beraten.
Hallo Luise,
Prominente sind Personen, bei denen es sich um Personen des öffentlichen Interesses und/oder Personen der Zeitgeschichte handelt, sodass hier in den meisten Fällen keine weiteren Konsequenzen bei einer Veröffentlichung folgen. In Einzelfällen bzw. bei einer kommerziellen Nutzung kann eine Zustimmung der Person dennoch nötig sein. Man sollte sich also sicherheitshalber tatsächlich vorab beraten lassen oder im Zweifel lieber auf eine Veröffentlichung verzichten, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
Guten Tag,
ich frage mich oft wie so etwas genau abläuft. Wenn ich für meinen Videoblog filme ud es zufällig Leute über den Weg laufe ob es dann ein Problem ist. Natürlich kann man auf Nummer sicher gehen aber meistens wenn etwas ist werde ich erst dann aktiv oder gehe zum Anwalt wenn etwas vorkommt.
Hallo Tom,
danke für deine Nachricht. Mit dem Vloggen verhält es sich grundsätzlich so, wie mit dem Fotografieren. Es gilt – auch im öffentlichen Raum – das Recht am eigenen Bild, wenn es sich nicht um Personen der Zeitgeschichte oder um Personen des öffentlichen Lebens handelt. Doch selbst wenn es sich um letztere handelt, gibt es einige Einschränkungen, die man dringend beachten sollte. Um Abmahnungen und teure Gerichtsprozesse zu vermeiden, würden wir also grundsätzlich empfehlen, sich – bevor man einen Vlog o.ä. starten möchte – genau zu informieren, was erlaubt ist und was nicht. Das kann einem im Ernstfall ein paar tausend Euro sparen.
Grüße aus dem Evangelischen Medienhaus
Achim
Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag über die Rechtslage von Bildern. Von einem Bekannten existiert ein Foto im Internet, dem er keine Veröffentlichung zugestimmt hat. Sollte man in dem Fall direkt einen Rechtsanwalt einschalten oder gibt es andere Möglichkeiten.
Wir freuen uns, dass der Beitrag Ihnen hilfreich ist und bedanken uns für Ihren Kommentar!
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung geben.
Ein erster Schritt könnte für Ihren Bekannten sein, dass er sich mit dem Betreiber der Website in Verbindung setzt und ihn bittet, das Foto zu entfernen, indem er sich auf sein Recht am eigenen Bild bezieht. Aber wie bereits erwähnt können wir Ihnen keine Rechtsberatung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Lena König
Unsere Firma möchte seine Außendarstellung überarbeiten. Dafür suchen wir unter anderem einen innovativen Werbefotografen. Um rechtlich abgesichert zu sein, helfen mir die Hinweise in diesem Artikel sehr weiter!
Ich wusste gar nicht, dass man ein Bild nicht ins Internet stellen kann, wenn darauf eine Marke zu sehen ist. Manchmal kommt so etwas ja zufällig aufs Bild. Vielleicht werde ich mal eine Rechtsanwaltskanzlei dazu befragen. Denn ich bin beruflich Blogger und sollte mich in dieser Hinsicht sicherlich absichern.
Hallo
Darf meine ehemalige Lebengefährtin bilder von sich ins Internet stellen ( Instagram + Facebook ) die ich privat gemacht habe ????
Lg Richard
Hallo Richard, wenn sie die Einwilligung gegeben hat für die Veröffentlichung auf Instagram und Facebook, dann passt das. Viele Grüße
Hallo ich habe eine Arztpraxis und eine Patientin hat bei Facebook ein Foto des Wartezimmers gepostet um zu zeigen wie es aussieht. Darf sie das? Oder darf ich das untersagen?
Guten Tag, eine verbindliche Rechtsauskunft können wir leider nicht geben. Wenden Sie sich hierfür am besten an einen Medienrechtler, damit verfahren Sie am sichersten. Viele Grüße aus dem Evangelischen Medienhaus
Guten Tag. Meine Frage: Darf ich eine Internetseite entwerfen, die meine arbeiten zeigt? Ohne Bilder vom Kunden, oder der Mitarbeiter. Bzw: ist es besser den Auftraggeber zu Fragen. LG und vielen Dank fuer die Antwort. A
Hallo, da Sie Urheber sind dürfen Sie ihre Arbeiten zeigen. Falls Sie diese jedoch im Auftrag erstellt haben und somit eine „Nutzungs-Lizenz“ verkauft haben, sollten Sie ihre Auftraggeber vorher fragen. Viele Grüße aus dem Evangelischen Medienhaus