Dafür können Sie abgemahnt werden

Eine Abmahnung kann einem gehörig den Tag vermiesen. Damit Ihnen das nicht passiert, klären wir über die größten Abmahnfallen auf.

Wer in Flyern oder Webseiten fremde Bilder und Texte ohne Einwilligung des Urhebers verwendet, riskiert eine Abmahnung.

Wer mit Öffentlichkeitsarbeit zu tun hat, kann schnell in rechtliche Stolperfallen geraten – dann drohen Abmahnungen [Foto © Sebastian Duda | fotolia.com]

Briefkasten auf und eine Abmahnung ist drin – das klingt nicht gut. Denn eine Abmahnung ist eine formale Anweisung, meist von Anwälten, eine Handlung oder ein Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit Kosten für Lizenz- und Anwaltskosten.

Und gerade die Öffentlichkeitsarbeit und das Veröffentlichen von Bildern, Texten und Karten im Internet hält viele Abmahnfallen bereit:

Abmahnung wegen Nutzung fremder Bilder

Menschen lieben Bilder. Nicht ohne Grund prangen sie an jeder zweiten Ecke an Litfaßsäulen und großen Plakaten. Zudem werden jeden Tag Millionen von Fotos ins Internet gestellt. Bei der Nutzung fremder Bilder für Flyer, Gemeindebrief oder Webseite ist allerdings Vorsicht geboten. Wenn Sie ein Foto nicht selbst erstellt haben, dürfen Sie es nicht ohne Einverständnis und/oder Quellenangabe des Fotografen veröffentlichen, da sonst das Urheberrechtsgesetz verletzt wird.

Verwenden Sie also niemals Bilder ohne Einwilligung des Fotografen, wenn Sie eine Abmahnung vermeiden wollen.

Abmahnung wegen Veröffentlichung von Personen im (bewegten) Bild

Sie haben die Einwilligung des Urhebers oder das Bildmaterial selbst aufgenommen und veröffentlicht. Trotzdem kann noch immer eine Abmahnung drohen. Zum Beispiel wenn Personen im Bild zu sehen und dabei deutlich zu erkennen sind – und diese nicht ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Das stellt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild dar.

Das Recht am eigenen Bild gewährleistet, dass die Abgebildeten selbst darüber entscheiden können, was mit der Aufnahme passiert. Beim Recht am eigenen Bild gibt es nur für bestimmte Personenkreise eine Ausnahme: für Personen der Zeitgeschichte, Personen des öffentlichen Geschehens oder Personen, die eine öffentliche Rede halten.

Bei allen anderen abgebildeten Personen auf einem Foto gilt vor der Veröffentlichung: unbedingt nachfragen, um das Recht am eigenen Bild nicht zu verletzen und eine Abmahnung zu vermeiden.

Abmahnung wegen fremder Texte

Schöne Geschichten, Texte oder Gedichte, die gut auf die Website oder den Flyer passen würden, sind mit Copy und Paste und wenig Aufwand schnell übertragen. Aber auch bei Texten genießen die Verfasser für ihre Werke besonderen Schutz. Damit eine Urheberrechtsvoraussetzung vorliegt, muss zwar eine sogenannte geistige Schöpfungshöhe des Textes vorliegen. Wie hoch diese allerdings sein muss, ist nicht festgelegt. Im Zweifelsfall muss darüber vor Gericht entschieden werden.

Daher: keine Abmahnung riskieren und keine fremden Texte ohne Einwilligung des Urhebers übernehmen.

Abmahnung wegen Landkarten

Wenn Kartenmaterial, Stadtpläne, Landkarten oder Grafiken erstellt wurden, sind die urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen also nicht ohne Einwilligung des Schöpfers verwendet werden – das würden die alleinigen Rechte des Urhebers zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Zugänglichmachung verletzen. Rechtlich unbedenklich sind beispielsweise selbst gezeichnete Anfahrtsskizzen.


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Abmahnung erhalten? Das können Sie tun:

Abmahnung erhalten – was tun?

2 Kommentare zu “Dafür können Sie abgemahnt werden

  1. Avatar Gödde sagt:

    Darf aus Büchern vorgelesen werden, als Video aufgenommen und veröffentlicht werden?

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